Die gesetzlichen Pflichten
Datenschutz hat auch zuletzt durch die aktuellen Datenschutz-Affären um den Diebstahl von personenbezogenen Daten in Deutschland einen sehr hohen Stellenwert erhalten. In Unternehmen geht es neben dem Schutz der Kunden- und Patientendaten auch um den Schutz des Knowhows, der Ideen und der Betriebsgeheimnisse.
Seit 2010 ist dieses Thema für Unternehmen rechtlich eindeutig im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geregelt, wo es u.a. heißt:
- Jedes Unternehmen, das personenbezogene Daten verarbeitet, muss den Umgang mit diesen Daten in einem sogenannten „Verfahrensverzeichnis“ dokumentieren,
- Diese Dokumentation ist in einen „internen“ und einen „öffentlichen“ Teil gegliedert, wobei der „öffentliche“ Teil jedem auf Wunsch zur Verfügung zu stellen ist.
Wichtig:
Um Daten nach dem neuesten Stand zu schützen, sind viele Standards einzuhalten bzw. zu berücksichtigen:
- Datenschutzerklärungen, Verträge zur Auftragsdatenverarbeitung, Verschlüsselung bei elektronischer Kommunikation, Internet-Sicherheit, ggf. Schutzzonen, Zugangs-/Zutritts-Regelungen u.v.m.,
- Die Verantwortung für die Umsetzung hat immer der Inhaber oder die Geschäftsführung des Unternehmens.
Bestellung eines Datenschutz-Beauftragten
Unternehmen sind darüber hinaus verpfichtet, speziell einen Datenschutz-Beauftragten zu bestellen, sofern die folgenden Bedingungen gegeben sind:
Betriebsgröße | Rechtliche Grundlagen | Besteht die Pflicht eines Datenschutz-Beauftragten? |
0 – 9 Mitarbeiter | Sofern besonders schützenswerte Daten verarbeitet werden, wie ethnische Herkunft, politische Meinung, religiöse Überzeugung, Geschwerkschaftzugehörigkeit, Gesundheit und Sexualleben
(§3, 9 BDSG) |
Ja |
Ab 10 Mitarbeiter | Wenn personenbezogene Daten automatisiert verarbeitet werden, z.B. durch die Nutzung von EDV/PCs (§4f, 1 BDSG) | Ja |
Ab 20 Mitarbeiter | Bei der grundsätzlichen Nutzung von personenbezogenen Daten, auch papierbasiert (§4f, 1 BDSG) | Ja |
Unsere Leistung:
Wir bieten Ihnen die rechtlich notwendige Betreuung mit folgenden Leistungen an:
- Erstellung des „Unternehmens-Checkups“ für den Bereich Datenschutz,
- Prüfung der Einhaltung rechtlicher Verpflichtungen,
- führen eines Rechtskatasters,
- Zertikat für die Bestellung des externen Datenschutz-Beauftragten,
- Erlaubnis zur Aufnahme und Benennung Ihres Datenschutz-Beauftragten in Vertragsbedingungen, AGB ́s und zur Veröffentlichung (z.B. im Internet),
- regelmäßiger Know-how-Transfer zur ständigen Betriebsqualizierung inklusive aller relevanten Informationen zu Änderungen von Gesetzen und Vorschriften,
- Ansprechpartner für alle Fragen rund um das Thema Datenschutz.
Unsere individuellen Zusatz-Leistungen
- Entwicklung und Konzeption des öffentlichen und internen Verfahrensverzeichnisses,
- rechtssichere Datenschutz-Erklärung für das Internet,
- rechtssichere Verträge für die Auftragsdatenverarbeitung,
- vorgeschriebene Unterweisung der Mitarbeiter zum Datenschutz,
- Überprüfung der technischen Sicherheits-Systeme,
- Unterstützung bei der Beantwortung von offziellen Anfragen,
- allgemeine Beratung zum Datenschutz.
Ist das Thema Datenschutz für Ihr Unternehmen überhaupt relevant?
Nachstehend finden Sie beispielhaft einige Fragen, die Ihren Betrieb betreffen könnten:
- Sind Sie im Internet mit einer eigenen Webseite präsent oder nutzen Sie Emails als Kommunikations-Form?
- Haben Sie noch kein schriftliches Verfahrensverzeichnis erstellt?
- Sind Sie unsicher, wie Sie sensible Daten (Personal- und Kundendaten, Patente, Geschäftsideen) tatsächlich schützen können?
- Streben Sie für Ihren Betrieb eine Zertifizierung (ISO-, CSS-Zertifizierung u.a.) an und möchten den vorgeschriebenen Datenschutz professionell erledigen?
- Möchten Sie Ihren EDV-Dienstleister unabhängig überprüfen lassen?
Wenn Sie eine oder mehrere dieser Fragestellungen mit „Ja“ beantwortet haben, sollten wir uns in einem für Sie kostenlosen Erstberatungsgespräch unterhalten.