Die gesetzlichen Pflichten

Datenschutz hat auch zuletzt durch die aktuellen Datenschutz-Affären um den Diebstahl von personenbezogenen Daten in Deutschland einen sehr hohen Stellenwert erhalten. In Unternehmen geht es neben dem Schutz der Kunden- und Patientendaten auch um den Schutz des Knowhows, der Ideen und der Betriebsgeheimnisse.

Seit 2010 ist dieses Thema für Unternehmen rechtlich eindeutig im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geregelt, wo es u.a. heißt:

  • Jedes Unternehmen, das personenbezogene Daten verarbeitet, muss den Umgang mit diesen Daten in einem sogenannten „Verfahrensverzeichnis“ dokumentieren,
  • Diese Dokumentation ist in einen „internen“ und einen „öffentlichen“ Teil gegliedert, wobei der „öffentliche“ Teil jedem auf Wunsch zur Verfügung zu stellen ist.

Wichtig:

Um Daten nach dem neuesten Stand zu schützen, sind viele Standards einzuhalten bzw. zu berücksichtigen:

  • Datenschutzerklärungen, Verträge zur Auftragsdatenverarbeitung, Verschlüsselung bei elektronischer Kommunikation, Internet-Sicherheit, ggf. Schutzzonen, Zugangs-/Zutritts-Regelungen u.v.m.,
  • Die Verantwortung für die Umsetzung hat immer der Inhaber oder die Geschäftsführung des Unternehmens.

 

Bestellung eines Datenschutz-Beauftragten

Unternehmen sind darüber hinaus verpfichtet, speziell einen Datenschutz-Beauftragten zu bestellen, sofern die folgenden Bedingungen gegeben sind:

Betriebsgröße Rechtliche Grundlagen Besteht die Pflicht eines Datenschutz-Beauftragten?
0 – 9 Mitarbeiter Sofern besonders schützenswerte Daten verarbeitet werden, wie ethnische Herkunft, politische Meinung, religiöse Überzeugung, Geschwerkschaftzugehörigkeit, Gesundheit und Sexualleben

(§3, 9 BDSG)

Ja
Ab 10 Mitarbeiter Wenn personenbezogene Daten automatisiert verarbeitet werden, z.B. durch die Nutzung von EDV/PCs (§4f, 1 BDSG) Ja
Ab 20 Mitarbeiter Bei der grundsätzlichen Nutzung von personenbezogenen Daten, auch papierbasiert (§4f, 1 BDSG) Ja

 

Unsere Leistung:

Wir bieten Ihnen die rechtlich notwendige Betreuung mit folgenden Leistungen an:

  • Erstellung des „Unternehmens-Checkups“ für den Bereich Datenschutz,
  • Prüfung der Einhaltung rechtlicher Verpflichtungen,
  • führen eines Rechtskatasters,
  • Zertikat für die Bestellung des externen Datenschutz-Beauftragten,
  • Erlaubnis zur Aufnahme und Benennung Ihres Datenschutz-Beauftragten in Vertragsbedingungen, AGB ́s und zur Veröffentlichung (z.B. im Internet),
  • regelmäßiger Know-how-Transfer zur ständigen Betriebsqualizierung inklusive aller relevanten Informationen zu Änderungen von Gesetzen und Vorschriften,
  • Ansprechpartner für alle Fragen rund um das Thema Datenschutz.

Unsere individuellen Zusatz-Leistungen

  • Entwicklung und Konzeption des öffentlichen und internen Verfahrensverzeichnisses,
  • rechtssichere Datenschutz-Erklärung für das Internet,
  • rechtssichere Verträge für die Auftragsdatenverarbeitung,
  • vorgeschriebene Unterweisung der Mitarbeiter zum Datenschutz,
  • Überprüfung der technischen Sicherheits-Systeme,
  • Unterstützung bei der Beantwortung von offziellen Anfragen,
  • allgemeine Beratung zum Datenschutz.

Ist das Thema Datenschutz für Ihr Unternehmen überhaupt relevant?

Nachstehend finden Sie beispielhaft einige Fragen, die Ihren Betrieb betreffen könnten:

  • Sind Sie im Internet mit einer eigenen Webseite präsent oder nutzen Sie Emails als Kommunikations-Form?
  • Haben Sie noch kein schriftliches Verfahrensverzeichnis erstellt?
  • Sind Sie unsicher, wie Sie sensible Daten (Personal- und Kundendaten, Patente, Geschäftsideen) tatsächlich schützen können?
  • Streben Sie für Ihren Betrieb eine Zertifizierung (ISO-, CSS-Zertifizierung u.a.) an und möchten den vorgeschriebenen Datenschutz professionell erledigen?
  • Möchten Sie Ihren EDV-Dienstleister unabhängig überprüfen lassen?

 

Wenn Sie eine oder mehrere dieser Fragestellungen mit „Ja“ beantwortet haben, sollten wir uns in einem für Sie kostenlosen Erstberatungsgespräch unterhalten.